Honorar für Heilpraktikerleistungen

Grundlage für die Behandlungskosten ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Die Beratungs- und Behandlungskosten werden unmittelbar nach dem Termin in bar oder per Girokarte bezahlt. Bei Bedarf wird eine Rechnung erstellt, die zur Kostenerstattung bei der Krankenkasse/Krankenversicherung/Beihilfe eingereicht werden kann.

Die Honorarabrechnung wird für folgende Heilpraktikerleistungen angewendet:

Vor Inanspruchnahme des 1. Termins mit Erstanamnese/Erstbehandlung haben Sie die Möglichkeit eines kurzen Beratungsgespräches von max. 15 Min., Kosten hierfür 20 €

1. Termin:
Erstanamnese und Erstbehandlung: 120 €

Folgetermine:
Stundensatz: 80 €, Abrechnung nach Zeitaufwand

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen leider keine Behandlungen durch den Heilpraktiker. Es besteht aber die Möglichkeit, zu einem meist geringen Betrag, eine sogenannte Heilpraktikerzusatzversicherung abzuschließen.

Private Krankenversicherungen
übernehmen in der Regel auch die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und deren Verordnungen, jedoch in sehr unterschiedlichem Umfang.

Beihilfeberechtigte
erhalten oftmals (nicht in jedem Fall) Beihilfe zu Heilpraktikerleistungen und deren Verordnungen. Auch hier gibt es aber große Unterschiede.

Bitte klären Sie möglichst im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse/Krankenversicherung bzw. Beihilfe ab, welche Leistungen übernommen werden können.